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Sachverständige

Inspektion und Sicherheit

Inspektion

Spielplatzwartung

Bestandteile der Leistung – sicherheitstechnische Hauptinspektion -durch Hübner-Spielplatz-Service einmal jährlich im Frühjahr oder im Herbst lt.

  • DIN EN 1176-7 Absatz 6, 6.2 c, Anfertigung eines Prüf- protokolles lt.DIN:
  • Auf Standsicherheit, Verschleiß, Korrosion, Fäulnis, Tragseile auf Spannung,
  • Beschädigungen/Bruchstellen, Festigkeit der Steck- und Schraubverbindungen,
  • auf Beschädigung von Rutschbahnen, Wippen, Schaukel-Sitzen und Reifen.
  • Dichtigkeit von Vakuum abgedichteten Bauteilen. Fundament und Pfostenüberprüfung auf Fäulnis und Korrosion, bis Fundamentoberkante. Geprüft wird der ganze Spielplatz einschließlich Einfriedung, Bänke u.a. Einrichtungen.

– sicherheitstechnische operative Inspektion -

  • durch Hübner-Spielplatz-Service vierteljährlich 3x im Jahr
  • DIN EN 1176-7 Absatz 6, 6.2 b, Anfertigung eines Prüfprotokolles lt.DIN:
  • Auf Stabilität, insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile. Dichtigkeit von Vakuum abgedichteten Bauteilen. Zwischenräume zwischen Gerät und Boden, Bodenbeschaffenheit, Sauberkeit der Anlage.

– sicherheitstechnische visuelle Routine Inspektion -

  • durch Hübner-Spielplatz-Service monatlich 8x im Jahr
  • DIN EN 1176-7 Absatz 6, 6.2 a, Anfertigung eines Prüfprotokolles lt.DIN: Erkennung von offensichtlichen Gefahrenquellen, die sich in Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, insbesondere zerbrochene Teile, zerbrochene Flaschen, übermäßiger Verschleiß, scharfe Kanten und Sauberkeit

Unsere sicherheitstechnischen Prüfungen, bis hin zu TÜV-Abnahmen, sowie Wartungen und Instandhaltungen von Spielgeräten erfolgen nach dem Kinderspielplatzgesetz, DIN und BauO.

Merkmale einer externen sicherheitstechnischen Betreuung

Nutzung eines interessanten Kostenmodells für die Kostenstelle "Spielplatzsicherheit" durch eine feste Pauschalvergütung.

Es entstehen keine Nebenkosten wie Schreib-, Fahrt- und Bürokosten. Aufwendungen für Ausbildung, Geräteanschaffungen und Instandhaltung sowie für Literatur und Schulungsunterlagen für die Mitarbeiter entfallen.

Die Geschäftsleitung verfügt auch bei einer externen Be- treuung im Unternehmen über einen Ansprechpartner, der als berufserfahrener Sachkundiger bei monatlichen und viertel-jährlichen Kontrollen ein selbständiges Arbeiten gewöhnt ist, sowie bei der jährlichen Hauptinspektion einen Ingenieur, der als Sachverständiger über ein breites Fachwissen verfügt und insbesondere die unternehmerischen Interessen gegenüber den Aufsichtsbehörden (Bauaufsicht, Gesundheitsamt u.a.) in sachverständigerweise vertritt.

Den bewährten Erfahrungsaustausch unseres Unternehmens mit TÜV oder DEKRA wird Ihnen wegen der Unabhängigkeit dieser Institute eine größtmögliche Objektivität und Sicherheit bei der Qualitätssicherung durch deren Prüfingenieure gewährleisten. Die Prüfung erfolgt nach DIN EN 1176 und 1177, DIN 18034 und 31000, auch die Mängelbeseitigung erfolgt umgehend durch unser Unternehmen.

Sicherheitsprüfung gemäß DIN EN 1176

Unsere Prüfer kontrollieren und zertifizieren alle Spielgeräte, bevor der Spielplatz für die Nutzung freigegeben wird. Dabei können sowohl die hauseigenen Geräte als auch Fremdfabrikate geprüft werden. Die Prüfprotokolle weisen die konstruktive und sonstige Unbedenklichkeit der Spielgeräte und

des Spielplatzes nach, so dass Sie die Kinder mit einem sicheren Gefühl toben lassen können.
Nach dieser Erstabnahme bieten wir Wartungsverträge an, in deren Rahmen die Geräte turnusgemäß geprüft werden:

Jährlich
eine sicherheitstechnische Hauptinspektion

Vierteljährlich (drei mal im Jahr)
eine sicherheitstechnische operative Inspektion

Monatlich (acht mal im Jahr)
eine sicherheitstechnische visuelle Routine Inspektion